|
Die Bürgerfunksendungen werden in der Radiowerkstatt der Einrichtung der Radiowerkstatt: Die Einrichtung der Radiowerkstatt besteht aus
Merke:
Die selbständige Bedienung der Studiogeräte ist nur nach Erwerb eines
Studio-Passes und Nachweis der Kenntnisse möglich. |
||||||||||
|
letzte Änderung am 22. Sep 05 |